
Seit diesem Jahr wurden die seit dem Jahr 2023 geltenden Vorschriften im Bereich Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmittel anlässlich der Pflanzenbaukontrolle kontrolliert. Die Sanktionierung bei Verstössen ist ab dem Jahr 2027 geplant. Bei jeder Anwendung vom PSM ist ein Adrift-Punkt notwendig. Ein Abschwemmungs-Punkt muss erfüllt werden, sobald eine Parzelle ein Gefälle von mehr als 2% in Richtung einer entwässerten Strasse oder einem Gewässer aufweist. Für einige Massnahmen zur Verminderung der Abschwemmung muss bereits bei der Kulturplanung Platz für ein begrüntes Vorgewende oder einem Pufferstreifen entlang von Wegen oder Oberflächengewässer eingeplant werden.


Mit dem Merkblatt der Agridea lässt sich in 13 Punkten überprüfen, ob ein Landwirtschaftsbetrieb die wichtigsten Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt.
Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der Grundkontrolle Pflanzenbau und ist eine visuelle Kontrolle: es werden also keine Dichtheitsprüfungen durchgeführt oder nach Mängeln gegraben. Ziel ist es, die wichtigsten Risiken und mögliche Fehler festzustellen.

