Kontakt

Gut dank KUT

Der Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion (KUT) prüft Landwirtschaftsbetriebe in den Kantonen St.Gallen und Glarus sowie im Fürstentum Liechtenstein. Unsere Auftraggeber sind die kantonalen Stellen sowie private Labelgeber. Damit tragen wir zur Stärkung des Vertrauens zwischen Produzent und Konsument bei. 

Aktuelles

04.12.2025

Abdrift und Abschwemmung

Seit diesem Jahr wurden die seit dem Jahr 2023 geltenden Vorschriften im Bereich Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmittel anlässlich der Pflanzenbaukontrolle kontrolliert. Die Sanktionierung bei Verstössen ist ab dem Jahr 2027 geplant. Bei jeder Anwendung vom PSM ist ein Adrift-Punkt notwendig. Ein Abschwemmungs-Punkt muss erfüllt werden, sobald eine Parzelle ein Gefälle von mehr als 2% in Richtung einer entwässerten Strasse oder einem Gewässer aufweist. Für einige Massnahmen zur Verminderung der Abschwemmung muss bereits bei der Kulturplanung Platz für ein begrüntes Vorgewende oder einem Pufferstreifen entlang von Wegen oder Oberflächengewässer eingeplant werden.

01.10.2025

Elektronischer Rechnungsversand

Der Kontrolldienst KUT verschickt seine Rechnungen ab sofort elektronisch per E-Mail. Gerade beim erstmaligen Versand kann die Rechnung im Spam-Ordner landen. Wir empfehlen daher, auch diese Ordner regelmässig zu überprüfen.
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
04.09.2025

Gewässerschutz – Fit für die Kontrolle?

Mit dem Merkblatt der Agridea lässt sich in 13 Punkten überprüfen, ob ein Landwirtschaftsbetrieb die wichtigsten Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt.

Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der Grundkontrolle Pflanzenbau und ist eine visuelle Kontrolle: es werden also keine Dichtheitsprüfungen durchgeführt oder nach Mängeln gegraben. Ziel ist es, die wichtigsten Risiken und mögliche Fehler festzustellen.

23.01.2025

Grundkontrolle Tierhaltung 2025

Die Grundkontrollen Tierhaltung sind bereits im Gange. Im Auftrag der staatlichen Stellen und privaten Organisationen führt der Kontrolldienst KUT die Kontrollen durch. 
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Dienstleistungen

Nährstoffbilanz

Als Nachweis für den ÖLN benötigen Sie eine aktuelle Nährstoffbilanz. Dazu ist die Bilanz des abgeschlossenen Kalenderjahres massgebend. Der Kontrolldienst KUT AG rechnet Ihnen die Bilanz in der aktuell anerkannten Version.
Zur Nährstoffbilanz

Programme

RAUS

Das Tierwohlprogramm RAUS gibt Anreiz, den Tieren Auslauf im Freien zu gewähren und damit den natürlichen Bedürfnissen der Tiere gerecht zu werden. Die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung sind die Grundvoraussetzung und müssen eingehalten werden.
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