Der Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion stellt als akkreditierte Inspektionsstelle (Typ C) unabhängige Inspektionen sicher. Damit tragen wir zur Stärkung des Vertrauens zwischen Produzent und Konsument bei.
Unsere Auftraggeber sind die kantonalen Stellen sowie private Labelgeber. Die Tätigkeiten beschränken sich auf die Kantone St. Gallen und Glarus sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Für Fragen und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 071 394 60 13 an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023/24 - Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Verordnungspaket Pa. IV. 19.475 treten per 01.01.2023 einige Änderungen für die schweizerische Landwirtschaft in Kraft. Die vorliegende Broschüre von Proconseil, übersetzt von Agridea, bietet in kompakter Form einen umfassenden Überblick.
Weitergehende Informationen zu den Direktzahlungsprogrammen finden sie unter parlamentarische Initiative (Pa.Iv.) auf der Website des Kanton St. Gallen.
Was gilt neu im ÖLN?
ÖLN Unterlagen 2023
Mit den allgemeinen Informationen zum ÖLN 2023 wurden die Wiesenjournale und Auslaufjournale in gewünschter Anzahl verschickt.
Informationen zur Umsetzung finden sie auf agripedia.
Aktuelle Nährstoffbilanz / Futterbilanz
Als Nachweis für den ÖLN 2023 benötigen Sie eine aktuelle Nährstoffbilanz für das Jahr 2022. Der Kontrolldienst KUT rechnet Ihnen diese Bilanz.
Die Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Suisse-Bilanz.
Für die benötigten Angaben finden sie hier das Erhebungsformular.
Gewässerschutz in der Landwirtschaft
Mit 13 Punkten lässt sich überprüfen, ob ein Betrieb die wichtigsten Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt. Das Merkblatt "Gewässerschutz in der Landwirtschaft - ist mein Betrieb fit für die Kontrolle?" beantwortet die wichtigsten Fragen zur bevorstehenden Kontrolle.
Bewilligung Frühschnitt Klappertopf für Wiesen mit Qualität II
Das Bewilligungsverfahren für einen Klappertopf-Frühschnitt wurde auf 2018 hin überarbeitet. Falls Bewirtschafter auf einer Biodiversitätsförder- oder GAöL-Fläche mit Qualitätsstufe II einen hohen Anteil an Klappertopf feststellen, können sie über ein Gesuchsformular einen Frühschnitt beantragen (siehe Merkblatt und Antragsformular). Das ausgefüllte Antragsformular ist bis spätestens 30. April (Tal- und Hügelzone) bzw. 15. Mai (Bergzonen I bis IV) beim ANJF einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass für Flächen, welche die Anforderungen an Qualität II nicht erfüllen, keine Bewilligungen ausgesprochen werden.
Voraudit
Der Kontrolldienst KUT bietet seit 2018 die Möglichkeit an, ein Voraudit durchzuführen. Die genauen Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier.
Verantwortungsvoller Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Punktuelle Einträge von Pflanzenschutzmitteln bergen das grösste Risiko der Verunreinigung von Gewässern. Diese Einträge gilt es dringendst zu vermeiden. Das Merkblatt "Befüll- und Waschplatz für Spritzgeräte" bietet eine Übersicht der unterschiedlichen Möglichkeiten für das fachgerechte Befüllen und Reinigen der Spritze sowie den Umgang mit dem Waschwasser.